Aktuelle Corona-Informationen

Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht
(gültig ab Mittwoch, den 23. November 2022)

Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem schulischen Personal wird dringend empfohlen, sich im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Der Verzicht auf die Absonderungspflicht ist mit Regelungen zum Tragen von Masken verbunden und gilt im Grundsatz für alle gesellschaftlichen Bereiche. Damit im Gleichklang können auch unsere Schulen ein Stück mehr zur Normalität zurückkehren. Einschneidende Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation sind mit den Änderungen nicht verbunden.

Schülerinnen und Schüler(n), bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,

  • müssen sich nicht mehr absondern;
  • wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt; (weiterführende Informationen zum Distanzunterricht finden Sie im „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf S. 18 f.);
  • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  • dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die
    Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.

Das gesamte Schreiben können Sie hier herunterladen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Lehrkräfte,
liebe Eltern,
verehrte Leserinnen und Leser,

auch in diesem Herbst und Winter bleibt es unser Ziel, dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung und Erziehung bestmöglich Rechnung zu tragen. Normalität für unsere Schulen bleibt das oberste Gebot. Um dies zu erreichen, sind Eigenverantwortung und das umsichtige Verhalten aller in der jetzigen Phase der Pandemie besonders wichtig. Strengere Regeln als in anderen gesellschaftlichen Bereichen darf es für Schulen nicht geben. Im Gegenteil müssen Einschränkungen des Schulbetriebs besonders gründlich erwogen und mit dem Recht auf Bildung abgewogen werden. In den vergangenen Monaten ist das gelungen. Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Weg weitergehen können, bleiben dabei aber auch abhängig von den Entscheidungen auf Bundesebene.

Die hessischen Schulen sind aufgrund der Erfahrungen und der Arbeit in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren in pädagogischer und organisatorischer Sicht auf verschiedene Szenarien vorbereitet. Dafür haben wir in der Vergangenheit eine Fülle rechtlicher Regelungen und konzeptioneller Grundlagen geschaffen, von denen wiederum einige derzeit nicht mehr zum Tragen kommen, weil die pandemische Lage dies zulässt. Vielfach wurde der Wunsch an das Hessische Kultusministerium herangetragen, die aktuell relevanten Informationen noch nutzerfreundlicher in einem Dokument zur Verfügung zu stellen. Diesem Anliegen kommen wir mit diesem Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen gerne nach.

Der Wegweiser für die ganze Schulgemeinde bündelt Informationen, die Ihnen bereits bekannt sind. Änderungen der Rechtslage gibt es aktuell keine. In diesem Wegweiser sind auch die Verlinkungen zum angepassten Hygieneplan und zum aktualisierten „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen – Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation orientiert an der Entwicklung des Infektionsgeschehens“ enthalten. Betrachten Sie die nachfolgenden Seiten deshalb als ein Nachschlagewerk, das Ihnen bei Bedarf Antworten und weiterführende Internetlinks zu schulorganisatorischen und pädagogischen Fragestellungen bereitstellt, die im Umgang mit Corona an den Schulen üblicherweise auftreten können. Wir geben den schulisch Verantwortlichen einen Handlungsrahmen an die Hand, der ihnen vor Ort möglichst viel Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum lässt und gleichzeitig einen verlässlichen rechtlichen Rahmen bildet. Je mehr schulische Normalität wir gemeinsam aufrechterhalten können, desto weniger werden Sie diesen Wegweiser zur Hand nehmen müssen. Bitte verwenden Sie stets die aktuellste Version des Wegweisers, der auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums zur Verfügung steht. Sollten in den nächsten Monaten rechtliche Änderungen oder eine Neubewertung der Infektionslage Ein uss auf die Unterrichtsorganisation haben, wird der Wegweiser als ein sich weiterentwickelndes Dokument entsprechend angepasst werden. Auch in unseren speziellen Newslettern werden wir über Änderungen im Umgang mit Corona informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Den aktuellen Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen — aktuelle Informationen im Überblick (Stand: 10. November 2022)

Der aktuelle Hygieneplan 11.0:

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